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AGB


1. Geltung der AGB
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: „AGB”) gelten für sämtliche Kaufverträge, die von Helmut Zauner Communications als Verkäufer (im Anschluss: „HZ.comm” oder „Verlag“) von Abonnements beziehungsweise von Werbeleistungen in Print- und Online-Produkten, Werbeleistungen auf und im Vorfeld von Veranstaltungen mit unseren Kunden abgeschlossen werden.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung.

 

2. ABOs

Zustandekommen des Abonnement-Vertrages
Das Mindestalter für Bestellungen beträgt 18 Jahre. Sofern Abonnements von Abonnenten unter 18 Jahren eingegangen werden möchten, ist hierfür die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Minder-jährigen erforderlich.
Mit Absenden des Angebots (= Bestellung des Abonnements) legt der potentielle Abonnent ein verbindliches Vertragsangebot. HZ.comm ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen und behält sich das Recht vor, einen Abonnement-Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung und Vereinbarung dieser AGB über das ausgewählte Abonnement zwischen dem Abonnenten und HZ.comm entweder durch eine schriftliche Bestätigung des Abonnements durch HZ.comm oder durch erstmalige Lieferung von HOTELmagazin-offline an den Abonnenten zustande; maßgeblich für den Zeitpunkt des Zustandekommens des Abonnement-Vertrages ist welche dieser beiden Handlungen zuerst durch HZ.comm erfolgt.

2.1. Vertragsdauer

2.1.1. Der Kunde bezieht das Abonnement zum jeweils gültigen Bezugspreis für die vereinbarte (Mindest-)Bezugsdauer; sofern keine ausdrückliche Abonnementdauer vereinbart ist, erfolgt der Vertragsabschluss auf unbestimmte Zeit. Befristete Abonnements enden automatisch durch den ausgewiesenen Zeitablauf. Für Abonnement-Sonderformen und Test-Angebote gelten die besonderen Bestimmungen.

2.1.2. Der Abonnent ist berechtigt ein Abonnement, welches auf unbestimmte Dauer abgeschlossen ist, täglich ohne Angabe von Gründen schriftlich (postalisch, per E-Mail oder per Fax) mit Wirksamkeit zu dem dem Ausspruch der Kündigung folgenden Monatsletzten zu kündigen ("Fair-Storno"). Sollte ob der Kündigung aufgrund von allfällig vom Abonnenten im Voraus bereits geleisteten Zahlungen eine Rückabwicklung erforderlich werden, wird HZ.comm die Differenz zwischen allfällig bereits geleisteten Zahlungen, abzüglich bis zur Kündigung konsumierter Abonnement-Monate an den Abonnenten spätestens bis zum Monatsletzten des auf die Kündigung nächstfolgenden Monats zurück überweisen.

2.1.3. Befristete Abonnementverträge können von jeder Vertragspartei ausschließlich aus wichtigem Grund gekündigt werden und sind vom Fair-Storno ausgenommen. Eine Entgeltrückerstattung (wie beim Fair-Storno) ist bei befristeten Abonnement-Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2. Vertragsinhalt

2.2.1. Je nach gewähltem Abonnement beinhaltet selbiges die Printausgabe HOTELmagazin-offline inklusive aller Beilagen.

2.2.2. Die fortlaufende Kommunikation von HOTELmagazin mit seinen Abonnenten ist Gegenstand des Abonnementvertrages. Die fortlaufende Kommunikation beinhaltet insbesondere die Zusendung von redaktionellen Newslettern, Info- und/oder Werbe-Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen etc. Der Abonnent hat auf die angeführten Angebote und/oder Leistungen keinen Rechtsanspruch.

2.3. Lieferung

2.3.1 Lieferbeginn ist der in der Auftragsbestätigung genannte Termin. Bei Bestellungen oder Bestätigungen ohne Terminangabe gilt der nächstmögliche Termin der Lieferaufnahme als vereinbart.

3.2. Die Zustellung von HOTELmagazin-offline im Inland erfolgt frei Haus durch Zustellung mit der Österreichischen Post AG. Der Abonnent hat etwaige Zustellmängel unverzüglich anzuzeigen. Bei einer allfälligen Zustellung ins Ausland fallen Mehrkosten an.

2.3.3. Für Nichtlieferung oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet HZ.comm nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für das im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende "HOTELmagazin-offline ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

2.3.4. Im Falle höherer Gewalt sowie bei (faktischen) Umständen, die eine Belieferung unmöglich machen, insbesondere bei Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung), besteht weder ein Belieferungs- noch ein Entschädigungsanspruch.

2.4. Preis, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung

2.4.1. HZ.comm kann einen Aufschlag auf den Abonnement-Preis für die administrative Abwicklung verlangen, wenn der Abonnement-Preis nicht als Jahresbetrag im Vorhinein  vom Abonnenten entrichtet wird. HZ.comm wird dies entsprechend ausweisen.

2.4.2. HZ.comm bietet ausschließlich eine jährliche Zahlung an. Der Abonnement-Preis ist im Vorhinein fällig und vom Abonnenten zeitgerecht entsprechend der den auf der Rechnung ausgewiesenen Fristen zu entrichten.

2.4.3. Mit der Bekanntgabe einer Bankverbindung wird HZ.comm widerruflich ermächtigt, die im Zusammenhang mit dem Abonnement fälligen Zahlungen vom angegebenen Konto abzubuchen.

2.4.4. Für den Fall, dass während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintritt, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit angekündigt und gelten ab der der Information nächstfolgenden Rechnungslegung. Für Abonnenten als Verbraucher erteilt HZ.comm außerdem die zusätzliche Information, dass sich der Abonnement-Preis aus Kosten (Personal-, Agentur-, Rohstoff/Papier-, Druck-, Zustell-, Energie-, Treibstoff-, Raumkosten etc), Gebühren und Steuern zusammensetzt. Sollten sich die Kosten, Gebühren und Steuern aufgrund sachlich gerechtfertigter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von HZ.comm gelegen sind, ändern, ändert sich der Abonnement-Preis entsprechend.

2.4.5. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges und solange sich der Abonnent im Zahlungsverzug befindet, ist HZ.comm berechtigt, die Lieferung von HOTELmagazin-offline auszusetzen sowie Mahngebühren in angemessener Höhe und gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4 % p.a. zu berechnen. HZ.comm behält es sich vor, aushaftende Forderungen bei (anhaltendem) Zahlungsverzug durch die Zuhilfenahme von Inkassoinstituten, eines Rechtsanwalts bzw. schließlich auch gerichtlich einbringlich zu machen.

 

3. Werbeleistungen

3.1. Haftungsausschluss
HZ.comm ist nicht verpflichtet, Einschaltungen und Werbemittel seiner Kunden auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.

3.2. Konditionen
Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die jeweils gültige Anzeigenpreisliste lt. Mediadaten bzw. die offerierten Preise für Präsenzwerbung auf Veranstaltungen, die festgelegten Geschäftsbedingungen und eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Bei telefonisch aufgegeben Anzeigen bzw. veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. HZ.comm behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen HZ.comm ausgeschlossen.

Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Anzeigen in Print- und Onlinemedien, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.

Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben bzw. zu bestimmten Zeitpunkten in Online-Medien wird keine Gewähr geleistet. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.

3.3. Werbemittel
Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Werbemittel. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung eines anderen vom Auftraggeber beigestellten Werbemittels erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Ausgenommen davon ist die Buchung von Präsenzwerbeformen auf Veranstaltungen: hier im Falle des Verzuges durch den Auftraggeber die Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Selbiges gilt für die Buchung von Beilagen und Beiheftern zu Magazinen: auch hier muss im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber die Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt werden.

Farbabweichungen gegenüber dem Original muss sich der Verlag aus technischen Gründen vorbehalten. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet 2 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung.

Der Verlag gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Werbemittel. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung; ist der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses.

Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Kosten für die Herstellung von Werbemitteln gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.4. Reklamationen
Einschaltreklamationen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplars bei Printmedien bzw. 2 Tage nach der Benachrichtigung über die Online-Stellung anzuzeigen.

3.5. Rücktritt
Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens eine Woche vor dem Anzeigenschluss bei Print-Medien bzw. dem Erscheinungstermin bei Online-Medien, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr bis zu zehn Prozent der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden. Bei späterem Rücktritt wird die Leistung seitens des Verlages zur Gänze in Rechnung gestellt.

Bei Aufträgen zur Präsenzwerbung auf Veranstaltungen muss die Zurückziehung von Aufträgen spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin schriftlich erfolgen. Alle gegebenenfalls bis dahin erbrachten Werbeleistungen für den Kunden im Vorfeld der Veranstaltung werden zur Gänze in Rechnung gestellt. Ausdrücklich darin eingeschlossen sind Logos auf Inseraten zur Bewerbung der Veranstaltung, die Nennung in Programmheften, Berichten im Vorfeld in Print- und elektronischen Medien.

3.6. Zahlung
Die Rechnung ist zahlbar nach Erhalt. Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Erscheinen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Werbeabgabe bei Printmedien und der Mehrwertsteuer bei allen Aufträgen.

Anspruch auf Nachlass besteht nur, wenn von vornherein ein Auftrag abgeschlossen wurde, der zu einem Nachlass berechtigt.

Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.

3.7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Wien.
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.